Wenn ein Verein als gemeinnützig gilt, hat das für ihn eine Reihe steuerlicher und sonstiger Vorteile. Darum bemühen sich Vereine in aller Regel um diese Anerkennung durch das Finanzamt. Lehnt dieses ab, steht natürlich der Rechtsweg offen. Und so kam es, dass sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße unlängst damit beschäftigen musste, ob auch ein Paintball-Verein gemeinnützig ist. Paintball ist bekanntlich ein Sport, bei dem sich die beiden Mannschaften mit Druckluftgewehren und Farbkugeln abschießen („markieren“).
Das Urteil des Finanzgerichts (19.02.2014, Az. 1 K 2423/11) ist leider nicht im Wortlaut online verfügbar. Aus verschiedenen Pressemitteilungen und Berichten ist sein wesentlicher Inhalt aber bekannt geworden. Und daraus muss man leider schlussfolgern, dass diese Entscheidung – in Paintball-Sprache – wohl ein deutlicher Fehlschuss ist. „Das Finanzgericht, Paintball und die Werteordnung unserer Gesellschaft“ weiterlesen