Nach klassischer Völkerrechtslehre besteht ein Staat aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Nur, wenn diese drei Elemente vorhanden sind, kann man von einem Staat sprechen. Diese „Drei-Elemente-Lehre“ geht auf den großen Staatsrechtler Georg Jellinek zurück.
Staatsvolk sind die dauerhaften Bewohner des Landes, Staatsgebiet ist seine geographische Ausdehnung auf der Erdoberfläche und Staatsgewalt ist die Autorität, die offizielle Stellen aufgrund von Gesetzen ausüben. „Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt – die Staatlichkeits-Trias“ weiterlesen