In den nichtjuristischen Medien wurde in der letzten Zeit mehrfach behauptet, die USA hätten sich per Gesetz das gesamte Universum einverleibt. Wenngleich das so natürlich nicht richtig ist, zeigt die Sache doch einerseits die Grenzen staatlichen Einflusses, andererseits aber auch die kommenden juristischen Herausforderungen.
Auf zwischenstaatlicher Ebene hat das sogenannte Weltraumrecht eine erste rudimentäre Regelung durch den Outer Space Treaty (OST, Weltraumvertrag) aus dem Jahr 1967 erfahren. Dieser verbietet zum einen, dass sich Staaten bestimmte Himmelskörper einverleiben und zu ihrem Territorium erklären, und zum anderen, dass Atomwaffen im Weltraum stationiert werden – der Vertrag stammt unverkennbar aus der Zeit des Kalten Kriegs. In recht salbungsvollen Worten ist dort festgehalten, dass der Weltraum der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen muss und darüberhinaus nur friedlich genutzt werden darf. „Wem gehört eigentlich der Weltraum?“ weiterlesen