Corona-Zwangseinweisung für Quarantäne-Brecher?

Wann kann die Corona-Quarantäne zwangsweise durchgesetzt werden?
Wann kann die Corona-Quarantäne zwangsweise durchgesetzt werden?
In den letzten Tagen hat eine neue Diskussion in der Corona-Thematik begonnen: Die zwangsweise Unterbringung von „Quarantäne-Brechern“.

Wer sich über Quarantäne-Maßnahmen hinwegsetzt, soll in ehemaligen Asylbewerber-Unterkünften, in Gefängnissen, in speziellen Krankenhaustrakten oder gar in eigens dafür eingerichteten Lager untergebracht werden. Die Politik macht sich, so hört man in den Medien, schon gewisse Gedanken darüber, wie sie das genau organisieren will.

Eine solche Unterbringung von Personen in „Lagern“ weckt natürlich (gerade in Deutschland) sofort historische Assoziationen und Befürchtungen. Also was ist dran? Ein paar Fragen und Antworten dazu.

Erlauben die Corona-Gesetze eine Zwangseinweisung?

Ja. Und es sind auch nicht die speziellen Corona-Gesetze, sondern das Infektionsschutzgesetz. § 30 IfSG sieht die „Absonderung“ als Maßnahme vor.

Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift besagt, dass die Absonderung bei Patienten mit Lungenpest oder hämorrhagischem Fieber angeordnet werden muss. Sie kann (Abs. 1 Satz 2) auch bei anderen Krankheiten erfolgen. Das bedeutet aber zunächst nur eine Anordnung, der sich der Betroffene dann mehr oder weniger freiwillig unterwerfen soll.

Der Zwang kommt dann erst in Absatz 2 der Vorschrift ins Spiel: Ein Patient kann zwangsweise in einem abgeschlossenen Krankenhaus, in einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses oder in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung untergebracht werden, wenn er die Anordnungen nicht befolgt oder aufgrund seines bisherigen Verhaltens anzunehmen ist, dass er die Anordnungen nicht befolgen wird.

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Merkel, Trump, Twitter, Meinungsfreiheit

US-Präsident Donald Trump ist das neueste Opfer von Zensur durch Social-Media-Plattformen.
US-Präsident Donald Trump ist das neueste Opfer von Zensur durch Social-Media-Plattformen.
Zugegeben, ich habe eine Clickbaiting-Überschrift gewählt. Leider hab ich partout keine Möglichkeit gesehen, auch noch den Begriff „Bitcoin“ unterzubringen, um diese zu perfektionieren.

Die aktuellen Vorgänge rund um die konzertierte Aktion gegen die Social-Media-Präsenz des noch amtierenden US-Präsidenten Donald Trump haben auch die deutsche Politik auf den Plan gerufen. Nach einem an Fremdscham kaum zu überbieten Angebot des Musterdemokraten Heiko Maas, einen „Marshall-Plan“ für die Demokratie in den USA zu schaffen, gab es unerwartet auch Kritik am Vorgehen gegen Trump.

Seibert-Aussage

Regierungssprecher Steffen Seibert wird folgendermaßen für die Bundeskanzlerin zitiert:
Die Meinungsfreiheit als Grundrecht von elementarer Bedeutung könne aber nur durch den Gesetzgeber, nicht nach der Maßgabe von Unternehmen eingeschränkt werden.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/merkel-trump-twitter-103.html

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Corona und Grundgesetz-Änderungen

Im Grundgesetz kommt das Corona-Virus aktuell nicht vor.
Im Grundgesetz kommt das Corona-Virus aktuell nicht vor.
Die Corona-Krankheit hat die Bundesrepublik nun schon bald ein Jahr im Griff. Seitdem gab es zahlreiche Gesetzesänderungen und geradezu unüberschaubar viele Verordnungen. Was es dagegen kaum gab, warum Verfassungsänderungen.

Bisher nur eine temporäre GG-Änderung

Die einzige Änderung am Grundgesetz war die Einführung von Artikel 143h GG. Dieser sah einen Finanzausgleich durch Bund und Länder an die Gemeinden vor, um diese für den Corona-bedingten Rückgang der Gewerbesteuer zu entschädigen. Nach Abwicklung der Zahlungen wurde er auch sogleich wieder abgeschafft.

Von den zahlreichen Grundrechtseinschränkungen, die praktisch alle Bürger betroffen haben, hat bisher keine einzige Eingang ins Grundgesetz gefunden.

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Corona, Grundrechte und Gefühl

Nichts hören, nichts sagen, nichts sehen - ein schlechtes Motto bei Grundrechtseinschränkungen.
Nichts hören, nichts sagen, nichts sehen – ein schlechtes Motto bei Grundrechtseinschränkungen.
„Ich fühle meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht.“

Ein solcher Button wird gerade eifrig über Soziale Medien geteilt. Grundaussage soll also sein, dass die Corona-Maßnahmen des Staates die Rechte der Bürger gar nicht einschränken. Zumindest fühlt man das.

Corona-Regeln greifen in viele Grundrechte ein

Gefühle sind freilich etwas Schönes. Sie sollten aber auch eine gewisse Verbindung zur Realität wahren. Und selbstverständlich bedeuten praktisch alle Gebote und Verbote, die der Gesetzgeber und die Regierungen im Hinblick auf die Pandemiebekämpfung erlassen haben, Eingriffe in Grundrechte:

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Keine Behandlung für Coronaleugner?

Keine Behandlung bei falscher Einstellung zum Corona-Virus? Eine seltsame Vorstellung.
Keine Behandlung bei falscher Einstellung zum Corona-Virus? Eine seltsame Vorstellung.
In der Diskussion rund um Corona vergeht kaum eine Stunde ohne einen neuen schlagzeilenträchigen Vorschlag. Aktuell wird diskutiert, ob bspw. „Corona-Leugner“ bei Triage-Entscheidungen eine niedrigere Priorität erhalten oder Menschen, die sich einer Impfung verweigert haben, gar keine Behandlung erwarten dürfen.

Regelung wäre wohl verfassungswidrig

Solche Diskussionen sind wohl in erster Linie als pädagogischer Anstoß zu sehen, die eigene Haltung und deren angeblich konsequentes Zuendedenken zu hinterfragen. Komplett als unerste Provokation sollte man sie aber dennoch nicht abtun, darum möchte ich ein paar grobe Gedanken dazu niederschreiben.

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Demokratie: Weniger Anspruch wagen

In puncto Freiheit und Demokratie sollte man nicht nur vergleichsweise zufrieden sein.
In puncto Freiheit und Demokratie sollte man nicht nur vergleichsweise zufrieden sein.
Immer, wenn sich schlimme Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen in fremden Staaten verbreiten, gibt es eine häufige Reaktion: Wie schön, dass wir es besser haben.

Das war bei den gewalttätigen Zusammenstößen in Weißrussland der Fall, aktuell angesichts der Hinrichtung eines Bloggers im Iran sowie immer wieder, wenn Oppositionelle irgendwo auf der Welt verhaftet werden.

Gerne wird das dann auch noch mit mahnenden Worten der Form „Und ihr beschwert euch, wenn hierzulande irgendwas nicht so läuft wie ihr das gerne hättet…“ garniert. Und sachliche Kritik an der eigenen Regierung und Gesetzgebung kann man stets mit dem Hinweis auf noch schlimmere Zustände in anderen Ländern ins Lächerliche ziehen.

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Corona-Gedanken

Ein paar aktuelle Gedanken rund um Corona und den Umgang damit.
Ein paar aktuelle Gedanken rund um Corona und den Umgang damit.
Seit Mitte/Ende Oktober sind die Corona-Infektionszahlen in der Bundesrepublik weitestgehend stabil. Sie schwanken zwischen 16.000 und 23.500, ohne dass ein wirklicher Trend erkennbar wäre. Am 10. und 11.12.2020 lagen die Zahlen dann erstmals höher, nämlich bei gut 28.000. Gestern (12.12.) waren es dann wieder unter 22.000. Woher man da die Notwendigkeit nimmt, ausgerechnet jetzt den radikalstmöglich Lock- und Shutdown zu verfügen, ist ein Rätsel.

Was übrigens durchaus stetig und besorgniserregend steigt, sind die Todeszahlen. Lagen wir hier nach der ersten „Welle“ bis Mitte November nie über 250, liegen wir im Dezember praktisch jeden Tag über 350, in dieser Woche meist rund um 600. Vielleicht wären gezielte Maßnahmen sinnvoll, um genau die Risikogruppen gezielt zu schützen.

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Der Bild-Beleidigungs-Katalog

Beleidigungen aus dem Tierreich sind besonders beliebt, aber oft teuer.
Beleidigungen aus dem Tierreich sind besonders beliebt, aber oft teuer.
Das juristische Fachblatt „Bild“ hat wieder einmal eine Art Bußgeldkatalog für Beleidigungsstraftaten veröffentlicht. Daraus kann man scheinbar ablesen, welches böse Wort wie viel kostet. Ein Screenshot davon wird bspw. auf Facebook geteilt.

Bei genauer Durchsicht verwundern die Tarife etwas. So soll bspw. das Herausstrecken der Zunge mit 150 Euro eher preisgünstig sein, die kaum schlimmere Geste des „Schreibenwischers“ dagegen 1000 Euro, der erhobene Mittelfinger sogar 4000 Euro kosten. Bei den Verbalbeleidigungen bekommt man für eine „alte Sau“ (2500 Euro) mehr als fünf „blöde Schweine“ (475 Euro).

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Bayerisch-juristisch: Der Beischläfer bei Amazon

Die Strafabteilung des AG München ist hier untergebracht. Dieses Gebäude sieht man beim "Beischläfer" aber nicht.
Die Strafabteilung des AG München ist hier untergebracht. Dieses Gebäude sieht man beim „Beischläfer“ aber nicht.
Früher hat Amazon mal Bücher verkauft, dann wurde es zum Vollsortiment-Kaufhaus, mittlerweile ist es auch ein Fernsehsender. Eine der Eigenproduktionen von Amazon Prime Video heißt „Der Beischläfer“ und spielt damit weniger auf Geschlechtsverkehr und mehr auf die angeblich passive Rolle beisitzender Richter bzw. (hier) Schöffen an.

Alte Bekannte in den meisten Rollen

Die Hauptfigur Charlie Menzinger wurde von seiner verstorbenen Frau (das ist etwas kompliziert, aber bisher nicht weiter von Bedeutung) als Schöffe für das Münchner Amtsgericht nominiert und wird am Anfang der Serie unerwartet und rabiat von der Polizei zu seinem Dienst verbracht. Gespielt wird er von Markus Stoll, den man bisher vor allem als Bühnenfigur Harry G kannte.

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