Überblick über anfallende Ausgaben – Gerichtskosten, Anwaltsgebühren bis hin zu Auslagen – mit Tipps zur Kostentransparenz.
Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kosten-einer-verfassungsbeschwerde-239253.html
Rechtliche Zusammenhänge allgemeinverständlich erklärt – Meinungen, Urteile und Hintergründe für Juristen, Laien und Interessierte.
Überblick über anfallende Ausgaben – Gerichtskosten, Anwaltsgebühren bis hin zu Auslagen – mit Tipps zur Kostentransparenz.
Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kosten-einer-verfassungsbeschwerde-239253.html
Nach Eingang einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG folgt meist ein Schreiben aus dem Allgemeinen Register – entweder mit einem Senatsaktenzeichen (erstes Zeichen, dass das Verfahren angenommen ist) oder mit einer Monierung, die formale oder inhaltliche Mängel anmahnt. Letzteres bedeutet nicht das Ende: Zwar bleibt eine Beschwerde trotz Monierung grundsätzlich im Verfahren, jedoch sind nach Ablauf der Monatsfrist nur noch rechtliche Erwägungen möglich – oft ein hoher Renovierungsaufwand mit begrenzten Erfolgsaussichten. Eine frühzeitige juristische Beratung durch RA Hummel kann helfen, das Verfahren ggf. noch zu retten – die Registerprüfung selbst ist kostenfrei.
In diesem Rechtstipp erläutert RA Thomas Hummel, welche strafprozessualen Ermittlungsschritte – wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft oder Telekommunikationsüberwachung – eigenständige, grundrechtliche Eingriffe darstellen und deshalb bereits vor Abschluss des Verfahrens über eine Verfassungsbeschwerde angefochten werden können. Außerdem erklärt er, welche fachgerichtlichen Rechtsmittel zuerst auszuschöpfen sind, in welchen Fällen auch nachträglich – oder sogar nach Verfahrensende – Beschwerde zulässig ist, und wann eine Eilanordnung beim BVerfG in Betracht kommt. Grundlage ist die Verhältnismäßigkeit zum Zeitpunkt der Maßnahme.
Erfährt man nach dem Annahmeverfahren des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, bedeutet das: Die gerichtliche Prüfung ist beendet. Gleichzeitig eröffnet sich jedoch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Eine EMRK-Beschwerde kann innerhalb von vier Monaten nach dem deutschen Ablehnungsbescheid eingereicht werden – oft basierend auf der bereits ausgearbeiteten Verfassungsbeschwerde. Zwar sind die Erfolgsaussichten beim EGMR begrenzt, doch für Betroffene stellt sie eine wichtige letzte Instanz dar – trotz formaler Hürden wie Formularvorschriften und Papierfristen sowie einer niedrigen Erfolgsquote im einstelligen Prozentbereich.
Diesen Beitrag eröffne ich mich einem Bonmot meines früheren Mathematiklehrers Janos Blazi:
Diese Folgenaufgaben finde ich *geil*. Z.B. „Setze die folgende Folge fort: 1,22,333,4444,…“
Meine Lösung ist meistens „1,22,333,4444,0,0,0,0,0,…“ und wenn jemand beklagt, das sei nicht richtig, sage ich mit einem möglichst einfältigen Gesichtsausdruck: „Habe ich sie nicht fortgesetzt?“
Das herrlich Geile an der Sache ist, daß die Leute dann versuchen, ihre Fragestellung zu präzisieren, was natürlich nicht geht. Und dann sagen sie zum Schluß etwas Kluges wie „Sie wissen schon, was ich meine…“.


Der Untertitel legt dann das Fragezeichen, das im Titel noch eine offene Perspektive suggeriert, endgültig ab:
Anbieter von Kinder- und Jugendreisen versprechen Abenteuer im Sommer: Zelten ohne Eltern im Ausland oder Urlaub auf dem Bauernhof. Ein verlockendes Angebot für wenig Geld. Doch unsere Undercover-Recherche offenbart Schattenseiten von Feriencamps: Ungeschultes Personal, Alkoholmissbrauch und sexuelle Übergriffe auf Minderjährige.
Da dies auch in den juristischen Bereich geht, habe ich mich damit näher auseinandergesetzt:
Ich erhalte häufig Anfragen von Bürgern zum Verfassungsrecht, weil mich diese eben bei Google zum Thema Verfassungsbeschwerden finden. Ich bemühe mich stets, diese in angemessener Weise zu beantworten, auch wenn daraus natürlich meist keine bezahlten Mandate werden.
Vor ein paar Tagen habe ich nun eine längere Schilderung bekommen, die in folgende Kernfrage mündete:
Wenn jeder Bürger eine Verfassungsbeschwerde einreichen kann, warum ist dann die Messlatte so hoch?
Wer ist eigentlich dafür das Beamte auch in Renten Kassen einzahlen sollen,bin Mal gespannt wer es teilt.
So oder so ähnlich, jedenfalls meist ähnlich elegant formuliert, werden in Sozialen Medien gerne Forderung aufgestellt, dass auch Beamte in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Auch in der Politik und von Verbänden wird diese Forderung bisweilen vertreten. Was ist nun rechtlich davon zu halten?
Eines vorweg: Rechtlich wäre der Staat sicher nicht daran gehindert, die Altersversorgung der Beamten an die Rentenkassen anzugliedern.
Er hat sich nur bisher anders entschieden. Dies wiederum ist auf die historischen Wurzeln des Beamtentums zurückzuführen. Dem liegt die archaische Vorstellung zugrunde, dass jedes Staatsamt ein Ehrenamt ist, das nicht entlohnt wird. Weil man von einem Ehrenamt so schlecht leben kann, sorgt der Staat im Gegenzug für den Lebensunterhalt der Beamten. Das ist aber kein Lohn für ihre Tätigkeit, sondern quasi eine Unterstützung, damit sie nicht verhungern. „Beamte in die Rentenversicherung?“ weiterlesen

Das wiederum führt dazu, dass es völlig unmöglich ist, diese Schriftsätze in einem Durchgang von oben bis unten runterzuschreiben. Das Schreiben ist ein längerer Prozess, der einige Stunden meist über mehrere Tage in Anspruch nimmt. Der Schriftsatz durchläuft mehrere Stadien und die finale Version hat mit dem ersten Entwurf oft wenig zu tun.
Trotzdem oder gerade deswegen hat der erste Entwurf für mich immer eine befreiende Wirkung.