Der bayerische BGH-Senat

Die Strafsenate des Bundesgerichtshofs sind geographisch gegliedert. Für Bayern (und Baden-Württemberg) ist der erste Senat unter Armin Nack zuständig. Und gerade dieser Senat ist es, der – unstreitig – die mit Abstand niedrigste Erfolgsquote bei Revisionen gegen die Urteile der Strafkammern bei den Landgerichten aufweist.

Das ist aber mehr als ein statistisches Ergebnis. Jede zurückgewiesene Revision bedeutet, dass Urteil (meistens ein solches zum Nachteil des Angeklagten, das häufig auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe lautet) bestehen bleibt. Oliver Garcia vom hervorragenden De-Legibus-Blog kommt zu einer Bewertung, die einen noch nachdenklicher stimmen sollte:

Es wäre nur geringfügig übertrieben, die beiden Auswertungsergebnisse dahingehend zu kommentieren, daß die Rechtsprechungspraxis des 1. Strafsenats einem Stillstand der (Revisions-)Rechtspflege nahekommt.

(…)

Die dortige Justiz hat verinnerlicht, daß sie mit einer Rückendeckung durch den BGH immer rechnen kann und geht damit selbstbewußt um wie mit einer Blankovollmacht

Zum ganzen Text: http://blog.delegibus.com/2011/12/04/bundesgerichtshof-die-schiere-freude-am-strafen/