Wenn man sich mit Gesetzen, die sich um die Polizei drehen, beschäftigt, muss man sich zunächst einmal fragen, welche Personen mit dem Begriff „Polizei“ überhaupt gemeint sind. Das ist nicht so klar, denn es gibt mehrere Polizeibegriffe.
Historisch verstand man unter „Polizey“ praktisch jede Form von Staatsverwaltung. Später wurden Sonderbereiche wie Militär, Justiz und Finanzverwaltung ausgegliedert.
Der formelle Polizeibegriff definiert die Polizei über ihre Aufgaben: Polizei ist, wer zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung berufen ist. „Das bayerische Polizeirecht (I): Der Begriff der Polizei“ weiterlesen