Heute Teil 2 unserer Reihe über wichtige Grundkonstellationen bei der Einkommensteuer.
Untergang von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens
4-I-Rechner: Beim Betriebsvermögensvergleich sind Anschaffungen grundsätzlich neutral. Aus Geldbeständen werden gleichwertige Warenbestände. Bei der Zerstörung verringert sich dieser Vermögensteil also entsprechend.
4-III-Rechner: Umlaufgüter werden bereits mit der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt, eine AfA erfolgt nicht. Dementsprechend ist es egal, ob die Wirtschaftsgüter nun bestimmungsgemäß eingesetzt oder planwidrig zerstört werden. Nur die Entnahme zu privaten Zwecken muss als Betriebseinnahme gebucht werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)“ weiterlesen