Die Verfassung des Vereinigten Königreichs

flag-2292674_640Man hört häufig die Theorie, Großbritannien, genauer gesagt: das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, habe keine Verfassung.

Dabei stellen sich jedem Juristen die Nackenhaare auf. Denn jeder Staat hat eine Verfassung. Als „Verfassung“ bezeichnet man im Grunde nur den politischen Zustand eines Landes, also die Frage, wie es „verfasst“ ist. Diese Verfassung existiert ganz einfach, sie muss nicht etwa niedergeschrieben sein. So hat auch eine absolutistische Monarchie eine Verfassung, auch wenn sie nur aus dem Kernsatz „Der König darf alles“ bestehen mag.

Keine einheitliche, geschriebene Verfassung

Richtig ist, dass das Vereinigte Königreich keine geschriebene Verfassung (Grundgesetz) besitzt. Und es gibt auch keine Rechtsnormen, die wie eine Verfassung über den „normalen“ Gesetzen stehen. Es gibt einzelne Parlamentsgesetze, die Verfassungsrecht beinhalten. Die Institutionen des britischen Verfassungslebens sind auch nicht alle gesetzlich definiert, sondern werden häufig nur unvollständig geregelt. Man muss über ein fundiertes Wissen bzgl. des Gewohnheits- und Richterrechts verfügen, um die komplette Verfassungsordnung überblicken zu können. „Die Verfassung des Vereinigten Königreichs“ weiterlesen

Gerichte auf historischen Bildern und Kunstwerken

Inquisitionsgericht (Goya), Reichskammergericht, Leipziger Reichsgericht, Jüngstes Gericht (Michelangelo), New York County Courthouse, Münchner Justizpalast, Londoner Old Bailey, House of Lords, US Supreme Court