Unterschrift oder Paraphe? Fragen zur Schriftform

business-962355Formfehler sind unnötig und ärgerlich. Vor allem dann, wenn bspw. ein ganzes Gerichtsverfahren wegen einer vergessenen Unterschrift verloren geht. Aber Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift: Sogenannte Paraphen erfüllen ebenfalls nicht die Anforderungen, die an eine Unterschrift gestellt werden.

Hier erklären wir, was es damit auf sich hat und worauf man aufpassen muss, um nicht in eine Formfalle hineinzulaufen.

Welche Schreiben müssen unterschrieben werden?

Grundsätzlich bedürfen Schreiben im normalen Rechtsverkehr keiner besonderen Form. Auch nicht unterschriebene Dokumente, E-Mails und sogar mündliche Aussagen sind gültige Willenserklärungen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz ausdrücklich bestimmte Formerfordernisse aufstellt (z.B. bei Verbraucherdarlehensverträgen, befristeten Mietverträgen, Grundstückskaufverträgen, Schenkungsversprechen, Bürgschaften, Kündigungen von Miet- und Arbeitsverträgen). „Unterschrift oder Paraphe? Fragen zur Schriftform“ weiterlesen