Juristische Arbeiten werden, von der Erstsemesterhausarbeit über Examensklausuren bis zu den Praxisstationen im Referendariat, nach eienr Notenskala mit 18 Punkten bewertet. Diese entspricht im Wesentlichen der 15-Punkte-Wertung in der Kollegstufe und beim Abitur, nur mit dem Unterschied, dass es noch die Note „vollbefriedigend“ zwischen „befriedigend“ und „gut“ gibt. Vollbefriedigend umfasst also Punktzahlen von 10 bis 12. Bestanden hat, wer wenigstens 4 Punkte erreicht.
Nun könnte man meinen, dass diese Skala das ganze Leistungsspektrum umfasst. Die Besten landen bei 18 Punkten, die Schlechtesten bei 0. Mehr noch, man könnte denken, dass die Verteilung irgendwie linear oder prozentual läuft. Wer die Hälfte richtig hat, bekommt 9 Punkte; wer nur ein Drittel der Fragen beantworten kann, kriegt 6 Punkte. „Die juristische Notenskala“ weiterlesen