Geleast werden kann heute fast alles. Im Geschäftsverkehr unter ausschließlicher Beteiligung von Unternehmen und Selbstständigen (und nur um diesen soll es hier gehen) ist das Leasen mittlerweile fast schon die Regel. Hauptsächlich sind es Autos, aber auch Maschinen und sogar Software werden immer häufiger geleast. Dabei werden unter „Leasing“ durchaus verschiedene vertragliche Konstruktionen verstanden.
Rein funktional ist der Leasingvertrag nichts anderes als ein Kaufvertrag: Der Käufer braucht eine Ware und erwirbt sie vom Verkäufer. Das einzige Problem ist die Finanzierung. Der Käufer hat häufig nicht die Mittel, um den gesamten Kaufpreis sofort aufzubringen. Der Verkäufer möchte sich auf eine Ratenzahlung nicht einlassen, denn das ist ihm zu kompliziert; er müsste die Kreditwürdigkeit des Käufer prüfen, sich für den Fall der Nichtzahlung absichern, den Zahlungseingang überwachen, Zinsen berechnen, notfalls die gerichtliche Geltendmachung einleiten usw. Der Käufer hingegen braucht die Sache – insbesondere im geschäftlichen Bereich – möglichst sofort, zumal er den Kauf häufig auch dadurch refinanziert, dass er bspw. mit der Maschine selbst Waren herstellt. Warten und sparen ist also keine Möglichkeit. „Das Finanzierungsleasing zwischen Geschäftsleuten“ weiterlesen