Wir haben gesehen, dass unerlaubte Untervermietung dazu führt, dass der Mieter trotzdem seine Einnahmen aus der Untervermietung behalten kann, da es keine Anspruchsgrundlage des Vermieters gibt. Dem Vermieter bleibt lediglich die Möglichkeit, den Mieter abzumahnen oder ihm zu kündigen, was aber nicht immer seinen Interessen entspricht und ihn vor allem auch nicht für die Untervermietung entschädigt. Er steht damit schlechter als bei genehmigter Untervermietung, wo er zumindest eine höhere Miete beanspruchen kann.
Diese Rechtslage ist unbefriedigend und auch ungerecht. Die Frage ist aber, wie man sie korrigieren könnte.
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