Häufige Fragen zum Schneeräumen

snow-removal-1853220_640Der Winter ist untrüglich da. Damit einher geht auch die lästige Pflicht des Schneeräumens. Aber wer ist dafür überhaupt zuständig? Und welche rechtlichen Fallen gibt?

Einen kurzen Überblick geben die folgenden Fragen und Antworten.

Wer ist für das Schneeräumen verantwortlich?

Grundsätzlich ist das Schneeräumen Sache der Gemeinden. Dies sagt bspw. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.

Allerdings erlaubt es Abs. 5, diese Pflicht auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. Die Gemeinden können dazu eine Rechtsverordnung erlassen, die diese Pflicht dann näher definiert. „Häufige Fragen zum Schneeräumen“ weiterlesen

Unerlaubte Untervermietung: So könnte man sie regeln

Wir haben gesehen, dass unerlaubte Untervermietung dazu führt, dass der Mieter trotzdem seine Einnahmen aus der Untervermietung behalten kann, da es keine Anspruchsgrundlage des Vermieters gibt. Dem Vermieter bleibt lediglich die Möglichkeit, den Mieter abzumahnen oder ihm zu kündigen, was aber nicht immer seinen Interessen entspricht und ihn vor allem auch nicht für die Untervermietung entschädigt. Er steht damit schlechter als bei genehmigter Untervermietung, wo er zumindest eine höhere Miete beanspruchen kann.

Diese Rechtslage ist unbefriedigend und auch ungerecht. Die Frage ist aber, wie man sie korrigieren könnte.

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