Häufige Fragen zum Schneeräumen

snow-removal-1853220_640Der Winter ist untrüglich da. Damit einher geht auch die lästige Pflicht des Schneeräumens. Aber wer ist dafür überhaupt zuständig? Und welche rechtlichen Fallen gibt?

Einen kurzen Überblick geben die folgenden Fragen und Antworten.

Wer ist für das Schneeräumen verantwortlich?

Grundsätzlich ist das Schneeräumen Sache der Gemeinden. Dies sagt bspw. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.

Allerdings erlaubt es Abs. 5, diese Pflicht auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. Die Gemeinden können dazu eine Rechtsverordnung erlassen, die diese Pflicht dann näher definiert.

Können sich die Grundstückseigentümer gegen die Auferlagung dieser Pflicht wehren?

Grundsätzlich nicht, diese Möglichkeit ist ja ausdrücklich vorgesehen.

Im Einzelfall kann allerdings die von der Gemeinde erlassene Verordnung rechtswidrig sein, weil sie z.B. zu unbestimmt ist oder sich nicht an die gesetzliche Ermächtigung hält. Das müsste man dann ggf. überprüfen.

plough-1814954_640Wie ist die Schneeräumpflicht in München geregelt?

Die „Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München (Straßenreinigungs- und -sicherungsverordung)“ sieht in § 5 vor, dass man zwischen 7 und 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr) räumen und streuen muss. Die Verwendung von Streusalz ist untersagt.

Eine Ausnahme besteht innerhalb des Mittleren Rings sowie im Kernbereich von Pasing, hier räumt die Stadt – und schickt den Grundstückseigentümern eine Rechnung.

Wo muss geräumt werden?

zeichen_240_-_gemeinsamer_fuss-_und_radweg_stvo_1992-svgDie Räumpflicht besteht nur für Fußwege. Das ist, je nach Verkehrslage:

  • ein reiner Fußweg
  • ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240, siehe rechts)
  • ein Seitenstreifen der Fahrbahn

Für getrennte Fuß- und Radwege besteht die Räumpflicht also nur hinsichtlich der Fußgängerseite.

Gibt es gar keinen Fußweg, muss eben der Teil der Straße geräumt werden, der unmittelbar an das Grundstück angrenzt. Dabei werden regelmäßig 1,00 bis 1,20 Meter für ausreichend gehalten, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können; teilweise wird auch 1,50 Meter verlangt. Wird der so geräumte Weg dann von einem Auto zugeparkt, müsste prinzipiell ein neuer Weg neben dem Auto angelegt werden.

Wann muss überhaupt geräumt werden?

Schneeräumen muss man natürlich nur, wenn – man glaubt es kaum – auch Schnee liegt. Dabei reichen aber wenige Millimeter noch nicht aus. Denn die Räum- und Streupflicht soll ja vor der Gefahr des Ausrutschens schützen. Daher ist auch notwendig, dass eine gewisse Glätte besteht.

cat-188088_640Muss man während des Schneefalls räumen?

Nein, diese Arbeit wäre ja sinnlos. Der Schnee muss erst entfernt werden, wenn es nicht mehr weiter schneit.

Kann man die Räumpflicht auf den Mieter abwälzen?

Ja, allerdings nur im Rahmen einer mietvertraglichen Regelung. Die Pflicht kann auch in der Hausordnung stehen, sofern diese Teil des Mietvertrags geworden ist.

Dabei müssen jedoch grundsätzlich alle Mieter gleichmäßig verpflichtet werden. Eine Heranziehung nur der Erdgeschoß-Mieter, wie man sie noch häufig in älteren Mietverträgen findet, ist ungültig, sodass dann niemand räumen muss.

Was ist, wenn man selbst nicht räumen kann?

Wer seine Pflicht nicht erfüllen kann (z.B. wegen Alters, Krankheit oder Urlaub), muss eine Vertretung organisieren. Dabei darf man aber auch nicht irgendjemanden nehmen, sondern muss diese Person sorgfältig auswählen und nach Möglichkeit überwachen.

In der untergerichtlichen Rechtsprechung wurde teilweise angenommen, dass Mieter, die selbst nicht in der Lage sind, Schnee zu räumen, und keine Vertretung finden, von ihrer Pflicht befreit sind. Ob dies in jedem Fall so zu beurteilen ist, kann man in Zweifel ziehen.

alm-549333_640Wann wird gehaftet, wenn sich jemand verletzt?

Es besteht keine Gefährdungshaftung für den Fußweg vor dem Haus – eine Haftung kommt also nur bei Verschulden in Betracht. Das bedeutet also, dass in irgendeiner Form die Schneeräumpflicht nicht (vollständig) erfüllt wurde.

Wurde dagegen mustergültig und in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen und richterrechtlichen Vorschriften geräumt und gestreut, trifft einen keine Haftung. Dieses Ideal wird man kaum jemals erreichen, daher kann es oft nur um Mitverschuldensanteile gehen (siehe unten).

Wer haftet, wenn sich jemand verletzt?

Die Gemeinde haftet nach allgemeiner Ansicht nicht, da sie ihre Haftung vollständig auf die Eigentümer abgewälzt hat. Diese Möglichkeit hat der Eigentümer im Grunde auch. Allerdings ist der Mieter dann sog. „Verrichtungsgehilfe“, also eine Person, die der eigentlich Verpflichtete Vermieter einschaltet, um seine Pflicht zu erfüllen. Für diesen haftet er gemäß § 831 BGB, wenn er ihn nicht ordentlich instruiert und überwacht. Damit sind zumindest gelegentliche Inspektionen der Schneeräumarbeit notwendig.

Wofür haftet man, wenn sich jemand verletzt?

Wie immer im Zivilrecht kommen muss der gesamte verursachte Schaden ersetzt werden. Geht also beim Sturz Kleidung oder das Fahrrad kaputt, muss der Wert bezahlt werden. Deutlich teurer wird es aber bspw. bei Verdienstausfall und Behandlungskosten, die dann der Krankenkasse erstattet werden. Schließlich ist auch noch Schmerzensgeld möglich.

hospital-1802679_640Zählt es gar nicht, dass der Verletzte unachtsam war?

Doch, bei all dem muss man stets das Mitverschulden im Auge haben. Wer durch den Schnee stapft, muss aufpassen und er muss damit rechnen, dass es rutschig werden könnte. Insbesondere dann, wenn er erkennt, dass ein Teil des Fußwegs nicht ordnungsgemäß geräumt wurde.

Da man fast immer ein gewisses Verschulden des Räumpflichtigen annehmen muss (siehe oben), kommt es dann einfach darauf an, wer mit welcher Intensität zu Schaden beigetragen hat. Dies muss im Endeffekt ein Gericht nach Betrachtung aller Umstände mit einem Prozentsatz ausdrücken. Bei einem weit überwiegenden Verschulden des Verletzten kann es auch sein, dass er gar keinen Anspruch mehr hat.

Zahlt meine Versicherung wenigstens?

Ja. Sofern und soweit man überhaupt haftet, ist dieser Schaden regelmäßig versichert. Beim Vermieter ist das die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, beim Mieter die private Haftpflicht.

Sicherheitshalber sollte man aber bei der eigenen Versicherung nachfragen, welche Schäden umfasst sind und welche Haftungsgrenzen ggf. bestehen.

Macht man sich durch Verstöße gegen die Räumpflicht auch strafbar?

Prinzipiell kann es sich um eine fahrlässige Körperverletzung handeln. Allerdings sind mir kaum Fälle bekannt, in denen es tatsächlich zu einem Strafverfahren gekommen wäre.

Auch, wenn es zu keinem Unfall kommt, kann gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG ein Bußgeld verhängt werden, wenn man der Räumpflicht nicht nachkommt und dies in der gemeindlichen Satzung so angedroht wird.

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