Häufige Fragen zum Schneeräumen

snow-removal-1853220_640Der Winter ist untrüglich da. Damit einher geht auch die lästige Pflicht des Schneeräumens. Aber wer ist dafür überhaupt zuständig? Und welche rechtlichen Fallen gibt?

Einen kurzen Überblick geben die folgenden Fragen und Antworten.

Wer ist für das Schneeräumen verantwortlich?

Grundsätzlich ist das Schneeräumen Sache der Gemeinden. Dies sagt bspw. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.

Allerdings erlaubt es Abs. 5, diese Pflicht auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. Die Gemeinden können dazu eine Rechtsverordnung erlassen, die diese Pflicht dann näher definiert. „Häufige Fragen zum Schneeräumen“ weiterlesen

Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (II)

Wir haben bereits einen Blick ins Gesetz geworfen, um festzustellen, welche unterschiedlichen Normen es gibt, um die Verantwortlichkeit einer Person für das Handeln anderer zu regeln.

Grundsätzlich ist es schon schwierig, zu begründen, warum jemand für etwas haften muss, das ein anderer „verbrochen“ hat. In einer vertraglichen Situation ist dies noch einigermaßen nachvollziehbar: Wenn ich einen Bauunternehmer beauftrage, ein Haus zu bauen, dann ist dieser natürlich nicht verpflichtet, jeden einzelnen Stein persönlich zu verlegen und jeden Ziegel eigenhändig auf’s Dach zu verfrachten. Er darf (und soll) Arbeitnehmer, Subunternehmer und sonstige Helfer beschäftigen, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Im Verhältnis zum Auftraggeber bleibt es aber nach wie vor er persönlich, der die geschuldeten Leistungen erbringen muss. „Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (II)“ weiterlesen

Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (I)

Wenn jemand (zum Beispiel ein Unternehmer) für andere Personen aus seinem Geschäftsbereich (zum Beispiel Angestellte) haften soll, unterscheidet das Gesetz danach, ob es zwischen dem Unternehmer und dem Geschädigten einen Vertrag gab. Wenn ja, bestimmt sich die Haftung nach dem Schuldrecht und § 278 BGB, sonst nach dem Deliktsrecht und § 831 BGB:

§ 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte „Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (I)“ weiterlesen