Der Urlaub ist prinzipiell die schönste Zeit des Arbeitsjahres, aber auch ziemlich konfliktträchtig. Während wir uns mit dem Entstehen des Urlaubsanspruchs an sich bereits beschäftigt haben, entstehen häufig Probleme bei der tatsächlichen Abwicklung des Urlaubs.
Zeitpunkt des Urlaubs
§ 7 Abs. 1 BUrlG sieht vor, dass die Wünsche des Arbeitnehmers hinsichtlich des Urlaubszeitpunkts „zu berücksichtigen“ sind. Über diese recht vorsichtig Formulierung hinaus hat die Rechtsprechung allerdings die Wünsche des Arbeitnehmers in den Vordergrund gestellt. In erster Linie kann sich der Arbeitnehmer aussuchen, wann er in den Urlaub gehen will. Lediglich, wenn dies mit betrieblichen Notwendigkeiten kollidiert, kann der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen. „Konflikte rund um den arbeitsrechtlichen Urlaub“ weiterlesen