Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist dies meistens kein besonders angenehmer Besuch. Wenngleich die Zwangsvollstreckung praktisch niemals völlig überraschend kommt, sondern erst der letzte Schritt nach einem meistens längeren juristischen Verfahren ist, ist man trotzdem in aller Regel ziemlich geschockt, dass es nun „ernst“ wird.
Hinzu kommt, dass auch erstinstanzliche Urteile so gut wie immer vorläufig vollstreckbar sind, obwohl sie noch mit bis zu zwei Rechtsmitteln (Berufung, danach Revision) angefochten werden können. Da aber der Sieg im ersten Rechtszug doch eine gewisse Vermutung nahelegt, dass diese Partei auch endgültig gewinnen wird, kann sie ihren Anspruch bereits nach der ersten Entscheidung vollstrecken lassen. „Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung“ weiterlesen