Im US-Bundesstaat Vermont kandidiert nun der 14-jährige Ethan Sonneborn für das Amt des Gouverneurs – vorerst aber in der Qualifikationsrunde („primary“) der Demokratischen Partei. Natürlich dürfen auch 14-Jährige in Vermont nicht wählen – für die Wählbarkeit gibt es in dem Staat aber keine Regelungen, also kann auch er theoretisch gewählt werden.
Im deutschen Recht sind passives und aktives Wahlrecht normalerweise parallel geregelt. So sieht Art. 38 Abs. 2 GG vor:
Wahlberechtigt [zum Deutschen Bundestag] ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
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