Bayerisch-juristisch: Der Beischläfer bei Amazon

Die Strafabteilung des AG München ist hier untergebracht. Dieses Gebäude sieht man beim "Beischläfer" aber nicht.
Die Strafabteilung des AG München ist hier untergebracht. Dieses Gebäude sieht man beim „Beischläfer“ aber nicht.
Früher hat Amazon mal Bücher verkauft, dann wurde es zum Vollsortiment-Kaufhaus, mittlerweile ist es auch ein Fernsehsender. Eine der Eigenproduktionen von Amazon Prime Video heißt „Der Beischläfer“ und spielt damit weniger auf Geschlechtsverkehr und mehr auf die angeblich passive Rolle beisitzender Richter bzw. (hier) Schöffen an.

Alte Bekannte in den meisten Rollen

Die Hauptfigur Charlie Menzinger wurde von seiner verstorbenen Frau (das ist etwas kompliziert, aber bisher nicht weiter von Bedeutung) als Schöffe für das Münchner Amtsgericht nominiert und wird am Anfang der Serie unerwartet und rabiat von der Polizei zu seinem Dienst verbracht. Gespielt wird er von Markus Stoll, den man bisher vor allem als Bühnenfigur Harry G kannte.

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Die juristische Sprache ist präzise

Manchmal hört man, die deutsche Sprache wäre eine präzise Sprache. Vor allem die deutsche juristische Sprache.

Gekrönt wird das dann gerne noch mit der Aussage, ein juristischer Begriff habe immer nur genau eine, exakt definierte Bedeutung und könne niemals etwas anderes meinen.

Ich glaube, immer, wenn ein Jurastudent das hört, fällt ihm vor Lachen der Palandt vom Tisch.

Wäre die juristische Sprache präzise, könnten wir uns die Hälfte der Ausbildung, zwei Drittel der Literatur und 95 % aller Prozesse sparen.

Ich bitte, die präzise Kürze dieses Beitrags zu entschuldigen.

EZB-Anleihen: Das BVerfG als „schlechtes Vorbild“?

Das Anleihenkaufprogramm der EZB wurde durch das BVerfG als verfassungswidrig beurteilt.
Das Anleihenkaufprogramm der EZB wurde durch das BVerfG als verfassungswidrig beurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) für Staatsanleihen europäischer Staaten auseinandergesetzt. In seinem Urteil vom 05.05.2020 (Az. 2 BvR 859/15) hält das BVerfG diese für teilweise rechtswidrig und nur unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig (siehe dazu die Pressemitteilung sowie der Volltext des Urteils).

Dieses Urteil ist nun in der „Süddeutschen Zeitung“ auf heftige Kritik gestoßen. Insbesondere die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht anderer Ansicht ist als der EuGH, sorgt für Unverständnis.

Der Artikel fasst die Entscheidung dahin gehend zusammen,

dass das von den europäischen Richtern für rechtens erachtete Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) teilweise gegen das deutsche Grundgesetz verstößt, die Bundesbank darf sich nur unter bestimmten Bedingungen weiter daran beteiligen.

Hieran macht der Autor nun eine erhebliche Zahl einzelner Kritikpunkte fest:

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Justitia und Corona

Das Corona-Virus stellt auch die Justiz vor organisatorische Herausforderungen.
Das Corona-Virus stellt auch die Justiz vor organisatorische Herausforderungen.
Das Coronavirus ist in der juristischen Realität angekommen und stellt den Justizbetrieb vor erhebliche Herausforderungen, die nicht immer ganz zur Zufriedenheit der Beteiligten gelöst werden.

Ich selber war davon auch betroffen, am Montag in der Früh hatte ich einen Termin beim Amtsgericht Pfaffenhofen. Nun war ich mir ziemlich sicher, dass die Verhandlung ausfallen würde. Die deutliche Verschärfung der Vorsichtsmaßnahmen wurde aber erst am Sonntag Abend (zufälligerweise nach Abschluss der bayerischen Kommunalwahlen) verkündet und sagte nichts zu Gerichtsterminen im Allgemeinen.

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Eine Verfassungsbeschwerde geht ihren Weg

Der Haupteingang des Münchner Justizpalast, in dem unter anderem das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Verfassungsgerichtshof ihren Sitz haben.
Der Haupteingang des Münchner Justizpalast, in dem unter anderem das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Verfassungsgerichtshof ihren Sitz haben.
Gestern habe ich mal wieder eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ausnahmsweise sogar persönlich, während ich ansonsten die Vorabsendung der Unterlagen per Brief und die Übersendung der Verfassungsbeschwerdeschrift per Fax bevorzuge.

Möglich war das, weil es sich um eine Verfassungsbeschwerde nach (bayerischem) Landesrecht handelte, für die der Verfassungsgerichtshof im Münchner Justizpalast zuständig ist. So konnte ich an diesem schönen Januar-Tag selbst in die Stadt fahren, das Briefkuvert einwerfen und das Ganze noch mit einem Mittagessen in Katakomben des nahe gelegenen Stachus-Untergeschosses mit einem Kollegen aus Referendariatszeiten verbringen.

Beim Spaziergang durch die Fußgängerzone habe ich dann ein paar Telephonate erledigt. Das sind eben die Vorteile einer selbstständigen Tätigkeit, dass man sich die Zeit einigermaßen frei einteilen kann und auch einmal dafür Luft im Terminkalender ist.

Daran muss ich dann aber auch erinnern, wenn ich – wie bei dieser Verfassungsbeschwerdeschrift – wieder einmal bis zum frühen Morgen am Schriftsatz feile.

Die Verfassungsbeschwerde nach bayerischem Recht ist übrigens ein ganz interessantes rechtliches Instrument:

Macht es gut, anwalt.de-Artikel!

Zahlreiche Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Hummel finden Sie auf anwalt.de
Zahlreiche Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Hummel finden Sie auf anwalt.de
Ich habe ja über die letzten Jahre eine größere Zahl von Fachartikeln bei anwalt.de geschrieben. Diese beleuchten alle Rechtsgebiete, auf denen ich bislang tätig war bzw. bin.

Weil aber die Zahl der Rechtsgebiete, auf denen ich aktuell tätig bin, sehr gering ist, haben mich immer wieder Anfragen von potentiellen Mandanten zu Themen erreicht, in denen ich praktisch nicht mehr arbeite. Dies gilt gerade für das Strafrecht sowie das Schulrecht.

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Verschlechterung in der Berufungsinstanz

Ein Münchner Chirurg wurde zu fast vier Jahren Haft verurteilt.
Ein Münchner Chirurg wurde zu fast vier Jahren Haft verurteilt.
Ein Münchner Arzt hatte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bei mehreren Patienten unsachgemäße Operationen durchgeführt und diese teilweise in Lebensgefahr gebracht. In erster Instanz wurde er dafür vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie zu einem Berufsverbot verurteilt. In der Berufungsinstanz erhöhte das Landgericht München I die Strafe dann sogar auf drei Jahre und zehn Monate und erteilte ihm lebenslanges Berufsverbot.

Süddeutsche: Berufung ist daneben gegangen

Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu nun Folgendes:

Wenn ein vor dem Amtsgericht Verurteilter in Berufung geht, dann erwartet er sich in der nächsten Instanz die Gerechtigkeit, die er sich in seinen Augen verdient hat, und – ein milderes Urteil. Dass das auch gewaltig daneben gehen kann, musste der Münchner Schönheitschirurg Thomas S. nun am eigenen Leib erfahren.

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