Heute vor 70 Jahren wurden die Todesurteile aus dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vollstreckt. Grund genug, sich diesen Meilenstein der Juristerei einmal genau anzusehen. Darum haben wir einzelne Aspekte des Prozesses herausgegriffen und kurz bewertet:
Prozess gegen eine Staatsführung: Zum wohl ersten Mal in der Geschichte der Menschheit wurde einer kompletten Staatsführung der Prozess gemacht. Die Aufarbeitung des Dritten Reichs sollte in juristischer Form und unter detaillierter Erforschung der Tatsachen und der persönlichen Verantwortlichkeit der Staatsspitze erfolgen. Das bedeutet eine Abkehr von Rachegedanken und insbesondere auch von anfänglichen Überlegungen, die NS-Politiker einfach zu ohne Prozess zu exekutieren. Zugleich wurde erstmals auch vorausgesetzt, dass staatliches Handeln dem Strafrecht unterliegt und nicht aus sich selbst heraus legitimiert und legalisiert ist. „Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ weiterlesen