In bayerischen Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirkstagen findet ein großer Teil der politischen Arbeit in Ausschüssen statt. Diese stellen eine verkleinerte Variante des Plenums dar, die Sitze werden also nach der Parteistärke vergeben. Durch Rundungseffekte kann es passieren, dass kleinere Parteien zwar im Plenum, nicht aber in den Ausschüssen vertreten sind. Daher können Ausschussgemeinschaften gebildet werden, damit mehrere kleine Parteien zumindest einen gemeinsamen Vertreter in Ausschüsse entsenden können.
Heute beantworten wir einige grundlegende Fragen zu Ausschussgemeinschaften. Mehr zu dieser Thematik finden Sie auf bayerisches-kommunalrecht.de/. „Die Ausschussgemeinschaft im bayerischen Kommunalrecht“ weiterlesen