Katze trifft Auto

Man nehme folgenden Fall: Eine Katze läuft in ein Auto. Die Katze wird verletzt, es entstehen Tierarztkosten. Das Auto wird beschädigt und muss repariert werden. Wer zahlt?

Das deutsche Schadenersatzrecht ist vom Verschuldensgrundsatz geprägt. Zahlen muss nur der, den ein Verschulden trifft, der als „etwas dafür kann“. In diesem Fall kann man (wenn sich beide ordnungsgemäß verhalten haben) weder dem Besitzer der Katze noch dem Autofahrer einen Vorwurf machen. Also müsste jeder seinen Schaden selbst zahlen und keiner hätte einen Anspruch gegen den anderen. „Katze trifft Auto“ weiterlesen