Die Messdaten einer bestimmten „Radarfalle“, nämlich des Geschwindigeitsmesssystems „PoliScan Speed“, sollen ungenau und damit im Bußgeldverfahren unverwertbar sein. Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens haben damit gute Chancen, dass ihr Einspruch erfolgreich ist und sie vom Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes freigesprochen werden.
Das gilt aber leider nur für noch laufende Verfahren. Ist das Verfahren bereits abgeschlossen und wurde eine Geldbuße verhängt, weil der Richter die Blitzer-Messung als ausreichenden Beweis angesehen hat oder man deswegen gar keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, bleibt nur das Wiederaufnahmeverfahren. „Radarfalle misst nicht richtig“ weiterlesen