Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)

Und wieder einmal beschäftigen wir uns mit den „Basics“ des EstG.

Leihweise Überlassung von Betriebsgegenständen

Werden von Dritten Gegenstände kostenlos hergeliehen, damit diese im Rahmen eines Betriebs eingesetzt werden, handelt es sich dabei nicht um Einkünfte, sondern um steuerlich nicht relevante Vorgänge.

Einsatz der eigenen Arbeitskraft

Die eigene Arbeit des Selbstständigen ist keine Einlage in den Betrieb. Denn der Wert der eigenen Leistung kann nicht bilanziert werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)

Wir wünschen einen frohen ersten Mai und machen heute mit Teil 5 unserer Serie „Grundfälle des Einkommensteuerrechts“ weiter.

Betriebsaufgabe

Ein Betrieb kann grundsätzlich von der werbenden in die ruhende Phase übergehen, wenn der Unternehmer vorübergehend eine „Auszeit“ machen will. Zwischenzeitlich weiterlaufende Kosten sind dann ganz normale Betriebsausgaben und als solche absetzbar, auch dann, wenn der Betrieb dadurch eine Zeit lang nur Verluste einbringt.

Anders verhält es sich dagegen, wenn der Betrieb aufgegeben wurde. Dann handelt es sich nicht mehr um Betriebsausgaben und der Aufgabegewinn (also der Wert der stillen Reserven) muss – unabhängig davon, ob der Betrieb an einen Dritten veräußert wurde oder ins Privatvermögen geflossen ist – gemäß §§ 16, 18 Abs. 3 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)

Weiter geht es mit dem dritten Teil unserer Reihe zum Basiswissen Einkommensteuerrecht.

Einbringung von Privatgegenständen in den Betrieb (Sacheinlage)

4-I-Rechner: Werden private Sachen in die berufliche Sphäre eingebracht, erhöht sich das Betriebsvermögen. Zugleich stellt die aber eine Einlage dar, die gemäß § 4 Abs. 1 EStG außerbilanziell herausgerechnet werden muss. Steuerlich ist der Vorgang also neutral.

Angesetzt wird dabei der Teilwert, also der Wert, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens für diesen Teil bezahlen würde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), in der Regel aber maximal die Anschaffungskosten (§ 6 Asb. 1 Nr. 5 Satz 1). „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)

Heute Teil 2 unserer Reihe über wichtige Grundkonstellationen bei der Einkommensteuer.

Untergang von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

4-I-Rechner: Beim Betriebsvermögensvergleich sind Anschaffungen grundsätzlich neutral. Aus Geldbeständen werden gleichwertige Warenbestände. Bei der Zerstörung verringert sich dieser Vermögensteil also entsprechend.

4-III-Rechner: Umlaufgüter werden bereits mit der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt, eine AfA erfolgt nicht. Dementsprechend ist es egal, ob die Wirtschaftsgüter nun bestimmungsgemäß eingesetzt oder planwidrig zerstört werden. Nur die Entnahme zu privaten Zwecken muss als Betriebseinnahme gebucht werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (I)

Im Einkommensteuerrecht gibt es zahlreiche Konstellationen, die immer wieder vorkommen – sowohl im realen Leben als auch im Juristischen Examen. Heute wollen wir einige dieser Standardfälle zum EStG und ihre rechtliche Behandlung darstellen. Allerdings sei angemerkt, dass es innerhalb dieser prinzipiell häufigen Sachverhalte wieder ganz unterschiedliche Nuancen gibt, die man jeweils beachten muss. Das schematische Übertragen von Antworten verbietet sich hier also – wie im gesamten Steuerrecht.

Geldeinlagen und Geldentnahmen

Die Entnahme von Geldern aus dem eigenen Unternehmen ist steuerrechtlich nicht relevant. Ob man gar nichts, 500 Euro oder 100.000 Euro entnimmt, ändert am zu versteuernden Einkommen nichts. Es handelt sich lediglich um eine Umbuchung von der beruflichen in die private Sphäre. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (I)“ weiterlesen