Konflikte im Erbrecht: Das Enkel-Sparbuch

Wenn Großeltern – wie häufig – Sparbücher für ihre Enkel anlegen, besteht eine erhebliche Gefahr, dass diese Konstruktion nicht zum gewünschten Erfolg führt. Es bahnen sich Konflikte zwischen dem Begünstigte und dem Erben an, die sogar soweit führen können, dass die Erben den Willen des Erblassers widerrufen können. Daher sollten alle erbrechtlichen Verfügungen nur nach eingehender anwaltlicher oder notarieller Beratung getroffen werden.

Auch in Zeiten, in denen wir Guthabenzinsen nur noch aus alten Erzählungen kennen, sind die sogenannten „Enkelsparbücher“ noch relativ populär. Dabei handelt es sich um Sparbücher, die jemand anlegt und selbst mit einmaligen oder regelmäßigen Zahlungen ausstattet, die aber einer anderen Person (häufig, aber nicht zwangsläufig einem Enkel) zugute kommen sollen. In vielen Fällen soll der Begünstigte aber erst davon profitieren, wenn der Einzahler verstorben ist. „Konflikte im Erbrecht: Das Enkel-Sparbuch“ weiterlesen

Das kommunalrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot

Kommunen wirtschaften mit Geld, oft mit sehr viel Geld. Dabei ist es im kommunalen, wie in jedem anderen politischen Bereich so, dass die Entscheidungsträger nicht ihr eigenes Geld ausgeben, sondern das der Bürger. Der Staat hat nämlich, wenn man es genau nimmt, kein Vermögen, keine Schulden, keine Einnahmen oder Ausgaben und keine – wie es immer so schön heißt – Steuerüberschüsse. All die Milliarden, mit denen Bund, Länder und Gemeinen spielen, haben sie dem Bürger zuerst abgenommen.

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Daher resultiert auch eine gewisse Verantwortung. Diese wird als das Prinzip der Sparsamkeit oder als Wirtschaftlichkeitsgebot bezeichnet. In Bayern ist dieses Prinzip auch gesetzlich festgelegt. „Das kommunalrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)

Weiter geht es mit dem dritten Teil unserer Reihe zum Basiswissen Einkommensteuerrecht.

Einbringung von Privatgegenständen in den Betrieb (Sacheinlage)

4-I-Rechner: Werden private Sachen in die berufliche Sphäre eingebracht, erhöht sich das Betriebsvermögen. Zugleich stellt die aber eine Einlage dar, die gemäß § 4 Abs. 1 EStG außerbilanziell herausgerechnet werden muss. Steuerlich ist der Vorgang also neutral.

Angesetzt wird dabei der Teilwert, also der Wert, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens für diesen Teil bezahlen würde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), in der Regel aber maximal die Anschaffungskosten (§ 6 Asb. 1 Nr. 5 Satz 1). „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)“ weiterlesen

§ 1365 BGB – die Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen

Wer heiratet, bleibt voll geschäftsfähig. Er behält auch sein gesamtes Vermögen komplett für sich – jedenfalls beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1364 BGB). Trotzdem soll ein Ehegatte nicht über sein gesamtes Vermögen verfügen dürfen. § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt:
Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen.

Für diesen Paragraphen gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen wird bei einer Zugewinngemeinschaft im Fall der Scheidung der Vermögensgewinn während der Ehe zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Zwar kann ein Ehegatte seinen Zugewinn (und damit den Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten) nicht dadurch verringern, dass er sein Vermögen einfach verschenkt, denn § 1375 Abs. 2 Nr. 1 lässt solche Schenkungen unberücksichtigt. Aber es wäre möglich, dass der Ausgleichsanspruch dann leerläuft, weil beim einen Ehepartner einfach nichts mehr vorhanden ist, auf das man zugreifen könnte. Zum anderen wäre auch während der Ehe der eine Ehepartner (moralisch oder rechtlich) verpflichtet, den anderen nun zu unterstützen. „§ 1365 BGB – die Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen“ weiterlesen

Wie man Grundstückseigentümer wird

Wie man das Eigentum an einem Grundstück erwirbt, darüber hat man auch als Laie gewisse Vorstellungen: Man schließt einen Kaufvertrag ab und dann wird man als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Und damit das auch so funktioniert, muss man zum Notar gehen. Im Groben ist das auch durchaus richtig, allerdings gibt es noch einige Feinheiten.

Darum also Schritt für Schritt:

1. Kaufvertrag

In aller Regel ist Grundlage des ganzen Geschäfts ein Kaufvertrag. „Wie man Grundstückseigentümer wird“ weiterlesen