Konflikte im Erbrecht: Das Enkel-Sparbuch

Wenn Großeltern – wie häufig – Sparbücher für ihre Enkel anlegen, besteht eine erhebliche Gefahr, dass diese Konstruktion nicht zum gewünschten Erfolg führt. Es bahnen sich Konflikte zwischen dem Begünstigte und dem Erben an, die sogar soweit führen können, dass die Erben den Willen des Erblassers widerrufen können. Daher sollten alle erbrechtlichen Verfügungen nur nach eingehender anwaltlicher oder notarieller Beratung getroffen werden.

Auch in Zeiten, in denen wir Guthabenzinsen nur noch aus alten Erzählungen kennen, sind die sogenannten „Enkelsparbücher“ noch relativ populär. Dabei handelt es sich um Sparbücher, die jemand anlegt und selbst mit einmaligen oder regelmäßigen Zahlungen ausstattet, die aber einer anderen Person (häufig, aber nicht zwangsläufig einem Enkel) zugute kommen sollen. In vielen Fällen soll der Begünstigte aber erst davon profitieren, wenn der Einzahler verstorben ist. „Konflikte im Erbrecht: Das Enkel-Sparbuch“ weiterlesen

Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile

Die Frage, wie es nach dem Tod eines Gesellschafters mit dem Unternehmen weitergeht, ist meistens ziemlich heikel. Man muss vernünftigerweise – allen Unwägbarkeiten zum Trotz – vorsorgen und Entscheidungen treffen, wem die erheblichen Vermögenswerte, die eine solche Gesellschaft verkörpert, zustehen sollen. Die gesetzlichen Regelungen sind hierfür meist nicht ausreichend und führen häufig zu Konstellationen, die dem weiteren Bestand des Unternehmens schaden würden. Daher ist eine sorgfältige Vorausplanung und die Verankerung sinnvoller Regelungen im Gesellschaftsvertrag zwingend.

A. Kapitalgesellschaften und Kommanditanteil: Keine Probleme

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die verschiedenen Aktiengesellschaft, also die „normale“ AG, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, S.E.), sind vom Tod einzelner Anteilsinhaber völlig unabhängig. „Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile“ weiterlesen