Das kommunalrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot

Kommunen wirtschaften mit Geld, oft mit sehr viel Geld. Dabei ist es im kommunalen, wie in jedem anderen politischen Bereich so, dass die Entscheidungsträger nicht ihr eigenes Geld ausgeben, sondern das der Bürger. Der Staat hat nämlich, wenn man es genau nimmt, kein Vermögen, keine Schulden, keine Einnahmen oder Ausgaben und keine – wie es immer so schön heißt – Steuerüberschüsse. All die Milliarden, mit denen Bund, Länder und Gemeinen spielen, haben sie dem Bürger zuerst abgenommen.

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Daher resultiert auch eine gewisse Verantwortung. Diese wird als das Prinzip der Sparsamkeit oder als Wirtschaftlichkeitsgebot bezeichnet. In Bayern ist dieses Prinzip auch gesetzlich festgelegt. „Das kommunalrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot“ weiterlesen