Das deutsche Rechte kennt einen sehr rigiden Eigentumsbegriff: Entweder man ist Eigentümer oder man ist es nicht. Dazwischen gibt es sehr wenig. Bei hohen Vermögenswerten wie Grundstücken bedeutet diese „Alles oder nichts“-Entscheidung aber oftmals Probleme. Häufig möchte man das Eigentum an sich und bestimmte Werte aus dem Grundstück trennen können.
Im Wesentlichen gibt es hier zwei Konstellationen: Entweder der Eigentümer des Grundstücks will auch Eigentümer bleiben, er braucht allerdings Kapital, das er aber nicht durch Verkauf aufbringen möchte. Oder der Eigentümer will das Grundstück veräußern (z.B. bereits an seine Kinder überschreiben), sich selbst aber noch bestimmte Recht vorbehalten. „Belastungsmöglichkeiten eines Grundstücks“ weiterlesen