Belastungsmöglichkeiten eines Grundstücks

Das deutsche Rechte kennt einen sehr rigiden Eigentumsbegriff: Entweder man ist Eigentümer oder man ist es nicht. Dazwischen gibt es sehr wenig. Bei hohen Vermögenswerten wie Grundstücken bedeutet diese „Alles oder nichts“-Entscheidung aber oftmals Probleme. Häufig möchte man das Eigentum an sich und bestimmte Werte aus dem Grundstück trennen können.

Im Wesentlichen gibt es hier zwei Konstellationen: Entweder der Eigentümer des Grundstücks will auch Eigentümer bleiben, er braucht allerdings Kapital, das er aber nicht durch Verkauf aufbringen möchte. Oder der Eigentümer will das Grundstück veräußern (z.B. bereits an seine Kinder überschreiben), sich selbst aber noch bestimmte Recht vorbehalten. „Belastungsmöglichkeiten eines Grundstücks“ weiterlesen

Die gesetzlichen Grundlagen der Hypothek

Das Hypothekenrecht ist eines der kompliziertesten Felder des BGB. Dies liegt unter anderem daran, dass viele ähnliche und doch verschiedene Möglichkeiten parallel geregelt sind: Die Hypothek, die Grundschuld an sich, daneben aber die Buchhypothek, die Briefhypothek oder auch die Eigentümergrundschuld. Zudem besteht häufig ein Dreipersonenverhältnis (Schuldner, Gläubiger, Sicherungsgeber) und damit (mindestens) zwei verschiedene Rechtsverhältnisse, nämlich das zugrundeliegende Schuldverhältnis und die Sicherung durch die Hypothek. Die Hypothek und die Grundschuld entstehen ihrerseits wieder durch einen zweigliedrigen Akt, nämlich Einigung und Eintragung, was zu inhaltlichen Diskrepanzen und zu zeitlichen Problematiken führen kann.

Wie so oft ist der beste erste Schritt zum Erfassen einer komplexen rechtlichen Materie, dass man sich die wichtigsten Paragraphen isoliert betrachtet: „Die gesetzlichen Grundlagen der Hypothek“ weiterlesen