Bundeszuständigkeiten im Grundgesetz (Art. 73 und 74 GG)

Heute möchten wir zeigen, wie sich die Zuständigkeiten des Bundes im Laufe der Jahrzehnte vergrößert haben. Dazu haben wir die Listen der konkurrierenden und der ausschließlichen Gesetzgebung gegenübergestellt. Die in den Artikeln 73 und 74 aufgezählten Themen können vom Bund geregelt werden, alle anderen von den Ländern (Art. 70 Abs. 1 GG). Wie man unschwer erkennen kann, sind die Listen mit Bundeszuständigkeiten dabei deutlich gewachsen – oder, anders gesagt, die Kompetenzen der Länder deutlich eingeschränkt worden. „Bundeszuständigkeiten im Grundgesetz (Art. 73 und 74 GG)“ weiterlesen