Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung klagen. Ziel ist dabei aber tatsächlich meist nicht das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses, sondern die gütliche Einigung auf eine Abfindung. Die Chancen darauf stehen grundsätzlich gut – auch, wenn man rein juristisch eher schlechte Aussichten hätte.
Vor einiger Zeit war ein Mandant in einer arbeitsrechtlichen Sache in meiner Kanzlei (alle weiteren Angaben wurden leicht abgeändert, um jede Identifikation der Person zu verhindern). Er hatte nach sieben Jahren in einem Abfallentsorgungsbetrieb die Kündigung bekommen. Im Kündigungsschreiben stand kein Kündigungsgrund. Das ist ohne Zweifel zulässig, spätestens im Prozess müssen dann aber die Gründe dargelegt werden. „Kündigungsschutz im Arbeitsrecht: Eine Klage lohnt sich (fast) immer“ weiterlesen