Unterschreiben mit einem fremden Namen

Heute möchte ich mich mit einer Frage beschäftigen, die an mich herangetragen wurde: Darf man mit einem fremden Namen unterschreiben?

Nehmen wir als Aufhänger dafür eine Situation, die heute (in Zeiten des Internethandels) eigentlich nicht mehr vorkommt, die sich aber immer wieder wunderbar als juristisches Beispiel eignet – die Bestellung im Versandhandel.

Ein Bekannter ist verreist, ruft mich an und sagt: „Auf meinem Wohnzimmertisch liegt ein Bestellformular. Schreib rein, dass ich die Waschmaschine kaufe und füll den Rest mit meinen Daten aus. Ach ja, und unterschreib bitte mit meinem Namen, sonst gibt das nur Irritationen.“

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