Das Münchner Oberlandesgericht verhandelt in zweiter Instanz die Klage eines Opfers gegen den jugendlichen Schläger. Das Gericht hat versucht, auf einen Vergleich hinzuwirken und eine Einigung unterhalb der geforderten Summe von 200.000 Euro Schmerzensgeld zu erreichen. Das ist juristisch üblich und richtig. Denn es ist alles andere als sicher, dass der Kläger seine gesamte Forderung realisieren kann – und trotzdem ist es absolut verständlich, dass er keinen Grund für ein Entgegenkommen sieht.
„Was ist ein zertrümmertes Gesicht wert – und was eine Zukunft?“ fragt der Nachrichtensender N24 auf seiner Internetseite. Dabei geht es um einen Berufungsprozess über zivilrechtliche Ansprüche wegen einer Körperverletzung. Ein Geschäftsmann wurde vor mittlerweile sieben Jahren durch einige schweizer Jugendliche, die sich auf Klassenfahrt in München befanden, angegriffen und schwer misshandelt. „OLG München: Schmerzensgeld für einen Mordversuch“ weiterlesen