Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet

Der April neigt sich dem Ende zu und vor allem in Bayern werden bald Maibäume aufgestellt – und auch gestohlen. Droht eine Verurteilung wegen Maibaumdiebstahls? Nicht wirklich, meinen wir. Viele Straftatbestände sind zwar eigentlich erfüllt. Aber auch im Recht spielt Tradition eine Rolle. Und das ist auch gut so.

Das Maibaumstehlen ist ein alter bayerischer Brauch. Im Wesentlichen geht es darum, den schon gefällten und auf die Aufstellung wartenden Maibaum aus einer anderen Gemeinde zu entwenden. Für den so gestohlenen Maibaum müssen die Eigentümer dann eine Auslöse zahlen, in der Regel eine vernünftige Brotzeit, selbstverständlich einschließlich Getränke.

Aber ist das denn nicht irgendwie verboten? „Maibaumstehlen“ klingt schon verdächtig nach „Maibaumdiebstahl“ und das kann ja wohl kaum erlaubt sein. Und auch, wenn man es wohl normalerweise eher mit Humor sieht, Opfer eines solchen Diebstahls zu werden, droht dann nicht doch ein Verfahren oder gar eine Verurteilung? „Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet“ weiterlesen

Die heilende Hand des Messerstechers

Es ist ein offener Konflikt zwischen Medizinern und Juristen: Die Tatsache, dass ärztliche Eingriffe praktisch immer eine strafrechtlich relevante Körperverletzung darstellen. Wie kann man nur die heilende Hand des Arztes mit dem Messerstecher gleichsetzen?

Tatbestand der Körperverletzung ist erfüllt

Erst einmal muss man dafür in die Feinheiten der Juristerei eintauchen. Eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB ist:

  • eine üble unangemessene Behandlung, die die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt
  • das Hervorrufen oder Steigern eines zumindest vorübergehenden pathologischen (krankhaften) Zustands

„Die heilende Hand des Messerstechers“ weiterlesen