Vor dem Landgericht Düsseldorf wäre fast ein Prozess geplatzt, weil der Rechtsanwalt keine Krawatte anhatte. Da nach den örtlichen Gepflogenheiten eine Krawatte vorgesehen sei, sei ein Anwalt ohne eine solche Amtstracht quasi gar kein Anwalt. Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Mandant nicht vertreten wäre und dann ein Versäumnisurteil gegen ihn ergehen würde.
Viele Kollegen sehen das mittlerweile entspannter, aber für mich gehört die Krawatte auf jeden Fall dazu, ebenso wie ein Langarmhemd. Wenngleich ich staatlichen Institutionen gegenüber grundsätzlich skeptisch bin, ist das nun einmal die Art und Weise, wie man sich in einer ernsten und bedeutenden Angelegenheit kleidet.