Völkerrecht: Der Staat auf dem Kreuzfahrtschiff

Das Bestehen eines Staates drückt sich vor allem durch staatliche Machtausübung aus.
Das Bestehen eines Staates drückt sich vor allem durch staatliche Machtausübung aus.
Was ein Staat ist, ist im Völkerrecht hoch umstritten und wohl nicht abschließend zu klären. Zu dieser Frage habe ich schon einmal ein Youtube-Video veröffentlicht, das aber auch keine definitive Klärung anbietet.

Hummel-Formel

Ich habe lediglich eine die verschiedenen Theorien zusammenfassende Definition angeboten, die ich ohne unnötige Bescheidenheit als Hummel-Formel bezeichne:

Ein Staat ist ein Gebilde, das dem Charakter eines Staates entspricht, es sei denn, es

  • erstreckt sich über kein eigenes Gebiet,
  • besitzt keine dauerhaft im Staatsgebiet lebende Bevölkerung oder
  • übt keine verbindliche Staatsgewalt auf der Grundlage einer verfassten Ordnung aus.

Künstliches Land kein Staatsgebiet?

Zum Kriterium des Staatsgebiets wird weiterhin ganz überwiegende vertreten, dass Staatsgebiet nur klassisches Territorium ist. Nicht dazu zählen sollen künstliche Gebilde wie Plattformen im Meer oder aufgeschüttete Inseln.

„Völkerrecht: Der Staat auf dem Kreuzfahrtschiff“ weiterlesen

Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt – die Staatlichkeits-Trias

flags-69190_1920Nach klassischer Völkerrechtslehre besteht ein Staat aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Nur, wenn diese drei Elemente vorhanden sind, kann man von einem Staat sprechen. Diese „Drei-Elemente-Lehre“ geht auf den großen Staatsrechtler Georg Jellinek zurück.

Staatsvolk sind die dauerhaften Bewohner des Landes, Staatsgebiet ist seine geographische Ausdehnung auf der Erdoberfläche und Staatsgewalt ist die Autorität, die offizielle Stellen aufgrund von Gesetzen ausüben. „Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt – die Staatlichkeits-Trias“ weiterlesen