In Zivilverfahren, wenn also ein Bürger gegen den anderen klagt, richtet sich der Prozess nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Für das Verfahren bestimmten Zivilprozessen, nämlich in Angelegenheiten des Familienrechts und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, gilt aber stattdessen grundsätzlich das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Aber auch das wird wieder ausgehebelt. denn für bestimmte Angelegenheiten gelten FamFG und ZPO nebeneinander in einer Art Hybridprozessrecht. Für Anwälte, die in solchen Fällen ihre Mandantn effektiv vertreten wollen, ist es existenziell wichtig, diese Regelung zu kennen und auch richtig anwenden zu können. „Ehen und andere Familienstreitigkeiten“ weiterlesen