Kamera-Attrappen gegen Persönlichkeitsrecht

Kamera-Attrappen im Hausflur beeinträchtigen das Persönlichkeitsrecht der Mieter nicht. Zwar können Kameras durchaus die Rechte der so Überwachten verletzen – aber eben nur echte Kameras, keine Attrappen. Denn der Rechtseingriff liegt in der Aufnahme von Bildern, nicht in der Schaffung einer Situation, die für anderen Menschen so aussieht, als würden Bilder aufgenommen, während allen Eingeweihten klar ist, dass das nur vorgetäuscht wird.

Das ganze Urteil finden Sie hier: http://vermieter-notruf.de/2014/10/ag-schoeneberg-urteil-vom-30-07-2014-103-c-16014/