Am Anfang jeder zulässigen Revision prüft das Revisionsgericht, ob die Verfahrensvoraussetzungen für den Strafprozess der Vorinstanz (erste Instanz beim Landgericht oder erste Instanz beim Amtsgericht und Berufungsinstanz beim Landgericht) vorlagen. Dies geschieht auch ohne expliziten Antrag des Beschwerdeführers, wobei es dem Anwalt natürlich unbenommen bleibt, hierzu Ausführungen zu machen, damit das Gericht nichts übersieht.
Es gibt im Wesentlichen folgende Verfahrensvoraussetzungen bzw. -hindernisse: „Die Prüfung von Verfahrenshindernissen in der strafrechtlichen Revision“ weiterlesen