Kein Anspruch auf „Hartz IV“ wegen einmaliger Belastung

Das Sozialgericht Dresden hatte über einen Antrag auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zu entscheiden, der etwas untypisch gelagert war: Ein Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I) lag mit seinem Gesamteinkommen ca. 150 Euro über dem Hartz-IV-Satz und hatte damit kein Recht auf aufstockende Leistungen. Dies änderte sich jedoch in einem Monat des Jahres 2012 (zumindest das gerichtliche Aktenzeichen legt diesen Schluss nahe), als die Familie Heizöl brauchte.

Die Rechnung für die Lieferung betrug ca. 460 Euro, sodass der der Familie im betreffenden Monat zur Verfügung stehende Betrag gut 300 Euro unter dem AlG-II-Niveau lag. Das Gericht musste nun die Frage klären, ob dadurch für diesen einen Monat ein Anspruch auf Hartz IV bestand. „Kein Anspruch auf „Hartz IV“ wegen einmaliger Belastung“ weiterlesen

Eingliederungshilfe für Ausländer

Zur Zeit geistert die Abbildung eines angeblichen Arbeitslosengeld-II-Bescheids durch das Internet, auf dem für eine vierköpfige Familie ein Gesamtbetrag von über 4000 Euro monatlich ausgewiesen ist. Diese Summe setzt sich, neben den eher bescheidenen „Hartz IV“-Leistungen von 289 bzw. 345 Euro sowie Unterkunftskosten, vor allem aus einer „Eingliederungshilfe“ in Höhe von stolzen 2262,50 Euro zusammen. In reißerischer Sprache und fehlerhaftem Deutsch wird dazu erklärt, dies sei eine ausländische Familie und „Asylanten erhalten neben Hartz IV zusätzlich Eingliederungshilfe“.

Ist da etwas Wahres dran? Wirft unser Staat ohne nachvollziehbaren Grund allen Asylanten über 500 Euro pro und Monat hinterher, damit sie sich mit diesem Geld irgendwie „eingliedern“? Oder ist das eine von mittlerweile vielen Internet-Enten? „Eingliederungshilfe für Ausländer“ weiterlesen