Kein Anspruch auf „Hartz IV“ wegen einmaliger Belastung

Das Sozialgericht Dresden hatte über einen Antrag auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zu entscheiden, der etwas untypisch gelagert war: Ein Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I) lag mit seinem Gesamteinkommen ca. 150 Euro über dem Hartz-IV-Satz und hatte damit kein Recht auf aufstockende Leistungen. Dies änderte sich jedoch in einem Monat des Jahres 2012 (zumindest das gerichtliche Aktenzeichen legt diesen Schluss nahe), als die Familie Heizöl brauchte.

Die Rechnung für die Lieferung betrug ca. 460 Euro, sodass der der Familie im betreffenden Monat zur Verfügung stehende Betrag gut 300 Euro unter dem AlG-II-Niveau lag. Das Gericht musste nun die Frage klären, ob dadurch für diesen einen Monat ein Anspruch auf Hartz IV bestand.

Ein derartiger Anspruch wurde durch das Dresdner Sozialgericht verneint. Die Kosten dürften nicht für den einen Monat isoliert betrachtet werden, sondern müssten auf die gesamte Heizperiode umgelegt werden. Erst, wenn dadurch das Einkommen dieser Monate im Durchschnitt unter dem Schwellenwert liegt, können Sozialleistungen verlangt werden.

Das ist folgerichtig. Man muss immer einen größeren Zeitraum betrachten. Richtiger wäre hier wohl sogar, nicht nur die Heizperiode (die zudem ein sehr relativer Begriff ist), sondern das ganze Jahr zu nehmen. Auf jeden Fall ist es dem Leistungsempfänger zuzumuten, regelmäßig Beträge für solche Anschaffungen zurückzulegen, sodass die Ausgaben nicht auf den einzelnen Monat durchschlagen, sondern sich praktisch von selbst verteilen.

Würde man bei der Leistungsberechtigung und -berechnung auf den isolierten Monat abstellen, könnte bspw. ein Unternehmer durch gezielte Rechnungsstellung seine Bedürftigkeit für weite Teile des Jahres herbeiführen: Er muss nur im Dezember alle seine Außenstände verlangen, dann hätte er hier z.B. 100.000 Euro Einkommen, in den elf anderen Monat dagegen nichts und er bekäme Sozialleistungen.

Eine ganz andere Frage ist es dagegen, ob der Hartz-IV-Satz ausreicht, um solche Rücklagen zu bilden. Das ist aber eher ein politisches und höchstens verfassungsrechtliches Thema, das hier nicht zur Debatte stand.

Click to rate this post!
[Total: 63 Average: 4.8]