Die Richterin auf der schiefen Bahn

Auch sehr drastische Kritik an einer Richterin kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Nachdem zunächst ein Amtsgericht, dann ein Landgericht, dann ein Oberlandesgericht, dann nochmal ein Landgericht und zum Schluss wiederum ein Oberlandesgericht in der Sache entschieden hatten, landete die Sache in (sozusagen, aber rechtstechnisch nicht ganz korrekt) sechster Instanz beim Bundesverfassungsgericht. Dieses hob den Schuldspruch auf verwies das Verfahren wieder an das Landgericht zurück.

Mehr dazu bei rechtsindex.de: Beleidigung einer Richterin oder doch Meinungsfreiheit?