Bundesverfassungsgericht zu Lockspitzeln

Wenn der Staat durch rechtswidrige Handlungen seinerseits eine Straftat herbeiführt, kann der „Täter“ trotzdem bestraft werden, allerdings etwas milder als üblich. Das ist die Kernaussage des vielbeachteten Lockspitzel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 209, 240, 262/14). Mit dieser Entscheidung wendet sich das höchste deutsche Gericht mit Volldampf gegen den Rechtsstaat.

Ein Lockspitzel, auch als agent provocateur bezeichnet, ist jemand, der einen anderen im Auftrag des Staates zur Begehung einer Straftat anstiften soll. Diese Praxis ist genau so unanständig wie sie sich anhört. Und mehr noch: Das Bundesverfassungsgericht hält sie für rechtsstaats- und damit verfassungswidrig. Damit sollte man meinen, dass jemand, der im Auftrag des Staates eine Straftat begeht, mangels verwerflicher Handlung nicht bestraft werden kann. „Bundesverfassungsgericht zu Lockspitzeln“ weiterlesen