Die Möglichkeit, nachträglich Gründe für die Kündigung eines Arbeitsvertrags geltend zu machen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Besondere Problematiken ergeben sich, wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht.
Die juristischen Anforderungen an die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind mittlerweile nicht mehr so einfach zu überschauen. Dabei müssen unter anderem Vorschriften aus dem BGB, aus dem Kündigungsschutzgesetz, aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. „Das Nachschieben von Kündigungsgründen im Arbeitsrecht“ weiterlesen