Mensch und Person

Die Juristen sind bekannt dafür, gerne mal seltsame Begrifflichkeiten zu verwenden, mit denen normale Menschen nichts anfangen können. Wer spricht ansonsten schon von „Auflassung“, wenn er eine Grundstücksübertragung meint, oder von „besorgen“, wenn er Sorge um etwas hat?

BGB: Rechtsfähiger Mensch = natürliche Person

Und so verwundert es wohl auch kaum, dass der Jurist den Menschen nicht als Menschen bezeichnet, sondern von „natürlicher Person“ spricht. Und derlei Kuriositäten verbirgt der Jurist nicht einmal irgendwo dort, wo sie eh niemand findet, sondern stellt sie gleich an den Anfang der wohl wichtigsten Rechtsnorm der Praxis, des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Mensch und Person“ weiterlesen

Welche juristischen Personen gibt es?

  • Vereine
  • Stiftungen
  • Genossenschaften
  • Kapitalgesellschaften
    • Aktiengesellschaften (AG)
      Sonderform Europäische Gesellschaft (SE)
    • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
      Sonderform Unternehmergesellschaft (UG)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts

Die Rechtsfähigkeit der GbR

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten im juristischen Bereich zu sein. Jeder Mensch („natürliche Person“) ist selbstverständlich rechtsfähig. Ebenso besitzen juristische Personen wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH Rechtsfähigkeit – denn das ist ja gerade der Witz an diesen Rechtsformen, dass damit die Gesellschaft selbst im Rechtsverkehr handeln kann.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde das aber mehr als ein Jahrhundert lang anders gesehen. Die GbR wurde nicht als richtige Gesellschaft gesehen, sondern eher als ein gemeinsamer Name, unter dem die Beteiligten auftreten, aber doch Individuen bleiben. Stellt also beispielsweise die X-GbR, der die Gesellschaft A, B und C angehören, eine Rechnung an einen Kunden, so ist es im Grunde nicht die X-GbR selbst, die das Geld erhält, sondern es sind A, B und C, die das gemeinsam erhalten (und dann gegebenenfalls untereinander verteilen müssen, was aber dem Kunden egal sein kann). „Die Rechtsfähigkeit der GbR“ weiterlesen

BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, Az. II ZR 331/00

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. März 2000 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und hinsichtlich der Abweisung der gegen die Beklagte zu 1 gerichteten Klage aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten zu 1 gegen das Vorbehaltsurteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ansbach vom 26. November 1999 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte zu 1 neben den Beklagten zu 2 und 3 wie eine Gesamtschuldnerin verurteilt wird. „BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, Az. II ZR 331/00“ weiterlesen