Neue Youtube-Serie: Das juristische Alphabet

In dieser Serie werden jeweils Begriffe aus der Welt der Rechtswissenschaft kurz erklärt – und zwar in jeder Folge zu (fast) jedem Buchstaben des Alphabets einer.

Mensch und Person

Die Juristen sind bekannt dafür, gerne mal seltsame Begrifflichkeiten zu verwenden, mit denen normale Menschen nichts anfangen können. Wer spricht ansonsten schon von „Auflassung“, wenn er eine Grundstücksübertragung meint, oder von „besorgen“, wenn er Sorge um etwas hat?

BGB: Rechtsfähiger Mensch = natürliche Person

Und so verwundert es wohl auch kaum, dass der Jurist den Menschen nicht als Menschen bezeichnet, sondern von „natürlicher Person“ spricht. Und derlei Kuriositäten verbirgt der Jurist nicht einmal irgendwo dort, wo sie eh niemand findet, sondern stellt sie gleich an den Anfang der wohl wichtigsten Rechtsnorm der Praxis, des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Mensch und Person“ weiterlesen