Das Computergrundrecht

Seit einigen Jahren gibt es ein neues Grundrecht, das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, kurz „Computergrundrecht“. Dieses Recht steht nicht im Grundgesetz, sondern wurde vom Bundesverfassungsgericht aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) im Wege der Schutzbereichsverstärkung entwickelt – man könnte auch sagen, dass Karlsruhe dieses Grundrecht „erfunden“ hätte.

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Dabei geht es in erster Linie um die Abwehr staatlicher Überwachung und Manipulation von EDV-Anlagen, z.B. durch den sog. „Bundestrojaner“. „Das Computergrundrecht“ weiterlesen