Das Sozialgericht Dresden hatte über einen Antrag auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zu entscheiden, der etwas untypisch gelagert war: Ein Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I) lag mit seinem Gesamteinkommen ca. 150 Euro über dem Hartz-IV-Satz und hatte damit kein Recht auf aufstockende Leistungen. Dies änderte sich jedoch in einem Monat des Jahres 2012 (zumindest das gerichtliche Aktenzeichen legt diesen Schluss nahe), als die Familie Heizöl brauchte.
Die Rechnung für die Lieferung betrug ca. 460 Euro, sodass der der Familie im betreffenden Monat zur Verfügung stehende Betrag gut 300 Euro unter dem AlG-II-Niveau lag. Das Gericht musste nun die Frage klären, ob dadurch für diesen einen Monat ein Anspruch auf Hartz IV bestand. „Kein Anspruch auf „Hartz IV“ wegen einmaliger Belastung“ weiterlesen