Von der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers hat man meist eine ganz bestimmte Ahnung: Er kommt in die Wohnung des Schuldners und trägt den Fernseher raus.
Tatsächlich ist die heutige Vorgehensweise der Gerichtsvollzieher meist eine völlig andere. Die Beschlagnahme von Gegenständen, die sogenannte Sachpfändung spielt kaum noch eine Rolle. Man kann sogar sagen, dass die Sachpfändung „tot“ ist.
Dies hat verschiedene Gründe: